Mietbedingungen für Mietwagen in der Dominikanischen Republik
1. Mietvoraussetzungen: Der Mieter muss einen gültigen Führerschein und eine gängige Kreditkarte auf den eigenen Namen besitzen. Der Führerschein muss im Wohnsitzland des Mieters ausgestellt und zum Zeitpunkt der Anmietung gültig sein. Die Kreditkarte muss über ausreichende Deckung für die Mietkosten und die Kaution verfügen.
2. Mietdauer: Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Mietvertrag angegebenen Daten und Uhrzeiten. Eine Verlängerung ist nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und gegen Zahlung zusätzlicher Gebühren möglich.
3. Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs: Der Mieter übernimmt das Fahrzeug an der im Vertrag angegebenen Station und gibt es dort auch zurück. Bei Rückgabe an einem anderen Ort können zusätzliche Gebühren anfallen.
4. Nutzung des Fahrzeugs: Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken zu nutzen und alle Verkehrsregeln und Vorschriften einzuhalten. Das Fahrzeug darf nicht für Rennen, Geländefahrten oder andere untersagte Zwecke verwendet werden.
5. Untersagte Nutzung: Der Mieter darf das Fahrzeug nicht für rechtswidrige Zwecke einsetzen, insbesondere nicht für den Transport illegaler Substanzen oder die Beteiligung an Straftaten. Der Mieter darf das Fahrzeug weder untervermieten noch an Dritte verleihen.
6. Versicherung: Der Vermieter stellt einen Basisversicherungsschutz für das Fahrzeug bereit, mit einer Selbstbeteiligung* in Höhe von 5 Prozent des Fahrzeugwerts, entsprechend den üblichen Mietbedingungen.
7. Schäden und Haftung: Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug während der Mietdauer. Der Mieter haftet außerdem für Verletzungen oder Schäden, die Dritten oder fremdem Eigentum bei der Nutzung des Fahrzeugs zugefügt werden.
8. Kaution: Bei der Anmietung wird eine Kaution hinterlegt. Die Kaution wird am Ende der Mietdauer zurückerstattet, sofern das Fahrzeug im selben Zustand zurückgegeben wird, in dem es übernommen wurde.
9. Kraftstoff: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit demselben Kraftstoffstand zurückzugeben wie bei der Übernahme. Wird das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgegeben, wird dem Mieter der fehlende Kraftstoff in Rechnung gestellt.
10. Pannen und Unfälle: Bei einer Panne oder einem Unfall muss der Mieter umgehend den Vermieter kontaktieren und dessen Anweisungen befolgen. Der Vermieter leistet die erforderliche Hilfe und Unterstützung.
11. Stornierungsbedingungen: Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit stornieren. Je nach Zeitpunkt der Stornierung können Stornogebühren anfallen.
12. Anwendbares Recht: Der Mietvertrag unterliegt dem Recht der Dominikanischen Republik. Streitigkeiten aus dem Mietvertrag werden vor den Gerichten der Dominikanischen Republik entschieden.
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Mieter, diese Bedingungen gelesen und verstanden zu haben, und verpflichtet sich, sie während der Mietdauer einzuhalten.
*Die Selbstbeteiligung bei der Mietwagenversicherung ist der Betrag, den der Mieter bei Beschädigung oder Verlust des Mietfahrzeugs selbst tragen muss. Tritt ein versicherter Schadensfall ein, ersetzt die Versicherung den Schaden, allerdings erst, nachdem der Mieter die Selbstbeteiligung gezahlt hat.
Ein Beispiel: Hat der Mietwagen einen Wert von 20.000 $ und beträgt die Selbstbeteiligung 5 Prozent davon (also 1.000 $), und der Mieter verursacht einen Schaden von 3.000 $, dann zahlt er die ersten 1.000 $ (die Selbstbeteiligung), die restlichen 2.000 $ übernimmt die Versicherung.
Die Selbstbeteiligung hält die Versicherungskosten niedriger, bedeutet aber auch, dass der Mieter im Schadensfall einen Teil der finanziellen Verantwortung selbst trägt.